sendeffect ist ein Geschäftsbereich der WEBanizer AG. Somit gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle an die WEBanizer AG erteilten Aufträge und für alle Leistungen der WEBanizer AG, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Jede Änderung oder Ergänzung sowie Nebenabreden müssen schriftlich fixiert sein, damit sie wirksam werden. Zur schriftlichen Form zählen auch E-Mails.
Dienstleistungen
Online-Marketing-Dienstleistungen sind das Geschäftsfeld der WEBanizer AG. Die WEBanizer AG tritt als Dienstleister für Online-Marketing im Kundenauftrag auf. Sie stellt außerdem, je nach Auftrag, auch die technische Plattform bereit, damit Online-Marketing-Aktionen für einen Kunden durchgeführt werden können.
System-Nutzungsrechte
Wenn der Kunde oder Auftraggeber ein von der WEBanizer AG erstelltes System nutzt, so kann er das im Rahmen des Auftrags ausschließlich für sich selbst tun. Er kann die Nutzung nicht an Dritte übertragen oder weitergeben. Die WEBanizer AG bleibt Eigentümerin ihres Systems. Die Nutzungsrechte werden lt. Vertrag lediglich einmalig an den Auftraggeber vergeben.
Preise für Leistungen
Für die Leistungen durch die WEBanizer AG gelten die Preise, die in der aktuellen Preisliste verzeichnet sind. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind nach Rechnungseingang fällig. Sollten einzelne Leistungen nicht in der gültigen Preisliste aufgeführt sein, so werden sie extra vereinbart. Sollte eine Preisanpassung notwendig werden, so erfährt der Auftraggeber dies bis spätestens 6 Wochen vor Anpassung. Eine Anhebung der Preise verlangt die Schriftform.
Gewährleistung bei Mängeln
Die WEBanizer AG steht dafür ein, dass das von ihr eingerichtete und bereitgestellte System keine Mängel aufweist, die den Nutzen oder Wert des Systems beeinträchigen. Lediglich eine insgesamt unerhebliche Wert- oder Tauglichkeitsminderung kann unberücksichtigt bleiben. Auftraggeber und WEBanizer AG stimmen darin überein, dass es nach menschlichem Ermessen und technischen Standards kein vollkommen fehlerfreies System geben kann.
Tatsächliche Mängel sind der WEBanizer AG vom Auftraggeber umgehend mitzuteilen. Eine möglichst konkrete Fehlerbeschreibung soll der Mitteilung beigelegt sein, und zwar wiederum in Schriftform. Der Kunde gewährt der WEBanizer AG Einblick in alle Unterlagen und Informationen, die die WEBanizer AG braucht, um einen gemeldeten Fehler analysieren und beseitigen zu können. Der Auftraggeber wird die WEBanizer AG nach Möglichkeit und im angemessenen Rahmen bei der Beseitigung der Mängel unterstützen. Gehen die aufgetretenen Mängel oder Störungen im Ablauf des Systems nicht auf das Konto der WEBanizer AG, sondern auf das des Auftraggebers, so kann die WEBanizer AG bei eindeutiger Feststellung der Nicht-Verantwortung eine Aufwandsentschädigung nach gültigen Stundensätzen verlangen.
Datensicherung
Die WEBanizer AG übernimmt keine Verantwortung für Datensicherung oder Backup. Der Auftraggeber sorgt selbstständig für die Sicherung wichtiger Daten.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Die WEBanizer AG wird vom Auftraggeber bekommene Daten stets vertraulich und diskret behandeln und sie nur für den definierten Zweck des Vertrags einsetzen. Sie wird Daten des Auftraggebers in keinem Fall an Dritte geben. Sollte der Auftraggeber dies wünschen, können Daten auch komplett an den Auftraggeber zurückgegeben und auf den Rechnern der WEBanizer AG gelöscht werden.
Haftungsbeschränkung
Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet die WEBanizer AG bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Mängeln und Beeinträchtigungen der Tauglichkeit. So z. B. bei einer Körper- oder Gesundheitsverletzung oder bei einem Schaden durch das Fehlen einer vereinbarten Leistung oder Funktion, die durch ihre Dienstleistung gerade vermieden werden sollte. Eine Haftung durch die WEBanizer AG erfolgt hier im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Wenn nicht anders geregelt und vereinbart ist, so beschränkt sich die Haftung der WEBanizer AG für leicht fahrlässig entstandene Mängel und Pflichtverletzungen auf den Durchschnittsschaden, der nach der Art der erbrachten Leistung vorhersehbar war, und als vertragstypisch und durchschnittlich, was die Schadenshöhe betrifft, angesehen werden kann. Dasselbe gilt für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der WEBanizer AG. Eine Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung von unbedeutenden und unwesentlichen Vertragspflichten schließt die WEBanizer AG aus. Sollten Daten und/oder Programme verloren gehen, so haftet die WEBanizer AG für deren Wiederherstellung nur dann, wenn der Verlust auch durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Auftraggebers nicht hätte vermieden werden können.
Ansprüche auf Schadensersatz
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen endet ein Jahr nach dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber Kenntnis von einem Schaden erlangt, aus denen sich seine Ansprüche herleiten. Sie verjähren automatisch innerhalb von zwei Jahren nach dem schädigenden Ereignis. Für vorsätzliches Handeln gelten diese Verjährungsfristen jedoch nicht.
Freistellungserklärung
Der Auftraggeber wird alle rechtlichen Vorschriften und gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen. Sollte eine Inanspruchnahme der WEBanizer AG durch Dritte aufgrund von Rechtsverletzungen erfolgen, dann stellt der Auftraggeber die WEBanizer AG von solchen Ansprüchen frei und übernimmt alle daraus entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten einer angemessenen Verteidigung gegen diese Ansprüche.
Newsletterversender
Newsletter- und E-Mailversender versichern folgende Vorgaben und gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
- Der Versender muss bei jeder Werbesendung klar erkennbar sein. Jede versendete E-Mail muss ein leicht erkennbares Impressum enthalten, entweder im Text selbst oder über einen unmittelbaren Link erreichbar. Das Impressum muss die nachfolgenden Angaben enthalten:
- den Namen und die Anschrift, unter der der Versender niedergelassen ist. Bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer.
- Kontaktinformationen, mindestens jedoch eine gültige Telefonnummer oder ein elektronisches Kontaktformular sowie
- eine E-Mail-Adresse und
- in Fällen, in denen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung vorhanden ist, die Angabe dieser Nummer.
- Der Versand von E-Mails erfolgt nur an Adressaten, die ihre Einwilligung hierzu erteilt haben (Opt-IN) oder sich mit dem Werbenden in bestehenden Auftraggeberbeziehungen befinden und die Voraussetzungen des Art 13 Abs. 2 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 eingehalten wurden. In diesem Zusammenhang wird dem Nutzer ausdrücklich empfohlen, die Erhebung von Nutzerdaten über das Internet vorzugsweise über das so genannte Double-Opt-In-Verfahren zu realisieren.
- Die Einwilligung in die Zusendung von Werbung mittels E-Mails muss gesondert erfolgen. Der Adressat muss entweder ein Kästchen anklicken/ankreuzen oder sonst eine vergleichbar eindeutige Erklärung seiner Zustimmung in die Werbung mittels E-Mails abgeben. Diese Erklärung darf nicht Bestandteil anderer Erklärungen sein (z.B. Einwilligung in die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
- Die Adressaten müssen ihre Einwilligung aktiv durch eine bewusste Handlung abgeben. Es dürfen keine vorangeklickten/vorangekreuzten Kästchen verwendet werden.
- Auf die Möglichkeit des Widerrufs der Erlaubnis, E-Mails zuzusenden, ist in jeder E-Mail hinzuweisen. Hinweise auf diese Möglichkeit sind in jede versendete Nachricht aufzunehmen. Das Abbestellen von E-Mails muss grundsätzlich durch den Empfänger ohne Kenntnisse von Zugangsdaten (beispielsweise Login und Passwort) möglich sein. Ausnahmen dazu können im Einzelfall zugelassen werden, wenn eine abweichende Handhabung aufgrund von Besonderheiten des angebotenen Dienstes erforderlich ist. Abmeldungen sind unverzüglich zu bearbeiten.
- Der Kunde muss E-Mail-Adressen der beteiligten Internet-Service-Provider von der Mailingliste nehmen, wenn nach dem Beschicken dieser Adressen drei Hard-Bounces erfolgten.
- Der Kunde hat einen Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Beschwerden zu benennen. Die Reaktionszeit hat maximal 24 h werktäglich zu betragen.
- In der Kopf- und Betreffzeile der E-Mail darf weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt dann vor, wenn die Kopf- und Betreffzeile absichtlich so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält.
- Bei der Verwendung von E-Mail-Adressen, die der Versender bzw. seine Kunden von Dritten erworben haben, ist der Versender bzw. sein Kunde verpflichtet, sich vor der Vornahme von Werbehandlungen zu vergewissern, dass tatsächlich nur solche Empfänger angeschrieben werden, die eine Einwilligung im Sinne dieser Aufnahmekriterien erklärt haben, die sich nicht nur auf den Versand durch einen Dritten sondern auch durch den Versender bzw. seinen Kunden selbst bezieht.
- Die Gewinnung von Adressdaten für Dritte (etwa durch Co-Sponsoring) muss gegenüber dem Nutzer transparent sein. Insbesondere dürfen so gewonnene Adressdaten für eine Versendung nur genutzt werden, wenn bei Erhebung
- a. die Unternehmen, für die die Adressdaten generiert wurden, transparent, namentlich und unter Angabe der Branche einzeln benannt wurden,
- b. die Kenntnisnahme der Liste der Unternehmen für den Nutzer leicht und eindeutig möglich war und
- c. die Anzahl der Unternehmen bzw. Personen, für die die Adressdaten erhoben wurden, auf ein Maß reduziert ist, das die Weiterleitung der Nutzerdaten an einen unverhältnismäßig großen Kreis Dritter ausschließt und dem Nutzer erlaubt, die Tragweite und der Umfang seiner Einwilligung einfach zu erfassen sowie den rechtmäßigen Umgang mit seinen Daten einfach zu kontrollieren.
Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass die Unternehmen, für die die Adressdaten generiert werden, diese Adressdaten nicht an Dritte weitergeben dürfen, ohne dass vom Nutzer dafür eine weitere Einwilligung gesondert eingeholt wurde.
Weitergehende Informationspflichten nach § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) bleiben unberührt.
Absicherung gegen höhere Gewalt
Sollte die WEBanizer AG eine vertraglich vereinbarte Leistungen infolge höherer Gewalt, Streik, kriegerischer Auseinandersetzungen oder anderer Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der WEBanizer AG liegen, nicht erbringen können oder nicht termingerecht erbringen können, so entstehen der WEBanizer AG daraus keine negativen Rechtsfolgen. Sobald die Einschränkungen durch höhere Gewalt beendet sind, teilt die WEBanizer AG dem Auftraggeber die umgehende Fortsetzung des Auftrags schriftlich mit und beginnt zügig mit den erforderlichen Arbeiten.
Schlussbestimmungen
Alle geplanten Änderungen der gültigen AGB wird die WEBanizer AG ihrem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in schriftlicher Form mitteilen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz der WEBanizer AG. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der WEBanizer AG und dem Auftraggeber wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
Simbach am Inn, Mai 2014, WEBanizer AG
AGB Version NL 1.0